Was kostet die Treppenhausreinigung konkret?
Die folgenden Richtwerte gelten für eine professionelle Unterhaltsreinigung inklusive Eingangsbereich (Stand 2026). Der Preis pro Termin sinkt in der Regel, je regelmäßiger gereinigt wird.
| Gebäudegröße | Kosten je Reinigung (ca.) | Pro Mietpartei / Monat (ca.) |
|---|---|---|
| Kleines Haus (2–3 Etagen) | 80–110 € | 5–12 € |
| Mittleres Haus (4–5 Etagen) | 110–150 € | 8–16 € |
| Großes Haus (6+ Etagen, mehrere Aufgänge) | 150–200 € | 10–20 € |
Richtwerte bei wöchentlichem bis 14-tägigem Turnus. Der tatsächliche Preis hängt von Etagenzahl, Bodenbelag und Leistungsumfang ab.
Welche Faktoren beeinflussen die Kosten?
- Anzahl der Etagen und Aufgänge: Jedes zusätzliche Stockwerk erhöht die Reinigungszeit.
- Reinigungsturnus: Wöchentliche Reinigung kostet pro Termin weniger als seltene Einzeltermine, da weniger Grundverschmutzung anfällt.
- Bodenbelag: Naturstein und Fliesen sind schneller zu wischen als strukturierter Belag oder Teppich; empfindliche Böden brauchen spezielle Mittel.
- Zusatzflächen: Aufzug, Kellergänge, Fensterbänke, Geländer und Eingangsüberdachung erweitern den Umfang.
- Verschmutzungsgrad: Häuser an stark befahrenen Straßen oder ohne Schmutzfangmatten verschmutzen schneller.
Wer zahlt die Treppenhausreinigung – Mieter oder Vermieter?
Die Kosten der Treppenhausreinigung zählen zur Gebäudereinigung nach § 2 Nr. 9 BetrKV und sind damit umlagefähige Betriebskosten. In der Praxis heißt das: Der Vermieter beauftragt und bezahlt den Reinigungsdienst, verteilt die Kosten aber über die jährliche Betriebskostenabrechnung auf alle Mietparteien – meist nach Wohnfläche oder Anzahl der Einheiten.
Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten vereinbart. Für Mieter bleibt ein kleiner Trost: Der Arbeitskostenanteil der Reinigung kann als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Kehrwoche oder professionelle Reinigung – was gilt?
Ob die Mieter selbst putzen müssen oder eine Firma kommt, regelt allein der Mietvertrag. Drei Konstellationen sind typisch:
- Kehrwoche im Mietvertrag vereinbart: Die Mieter reinigen abwechselnd selbst. Der Vermieter darf nicht einseitig eine kostenpflichtige Firma beauftragen und umlegen.
- Keine Regelung im Mietvertrag: Die Reinigung ist Sache des Vermieters. Beauftragt er eine Firma, kann er die Kosten als Betriebskosten umlegen.
- Umstellung von Kehrwoche auf Firma: Nur mit Zustimmung der Mieter oder einer entsprechenden Öffnungsklausel im Vertrag möglich.
In der Praxis führt die Kehrwoche oft zu Streit: unklare Zuständigkeiten, unterschiedliche Standards, Ausfälle bei Urlaub oder Krankheit. Eine professionelle Treppenhausreinigung in München sorgt für ein gleichbleibendes Ergebnis und entlastet die Hausgemeinschaft – bei überschaubaren Kosten pro Partei.
Wie oft sollte das Treppenhaus gereinigt werden?
Üblich ist in Mehrfamilienhäusern eine wöchentliche Reinigung. In kleinen Häusern mit wenigen Parteien und geringem Durchgangsverkehr reicht häufig ein 14-tägiger Turnus. Mehr Frequenz brauchen dagegen Objekte mit Gewerbeeinheiten oder Arztpraxen, stark frequentierte Eingangsbereiche sowie die nassen Herbst- und Wintermonate, in denen Streugut und Feuchtigkeit ins Haus getragen werden.
Viele Hausverwaltungen kombinieren die Treppenhausreinigung mit einem Hausmeisterservice – Kontrollgang und Reinigung in einem Termin spart Anfahrtskosten und hält das Objekt durchgehend gepflegt.
Checkliste: Was gehört zum Leistungsumfang?
Vergleichen Sie Angebote immer anhand des konkreten Leistungsverzeichnisses. Eine vollständige Treppenhausreinigung umfasst:
- Treppen und Podeste feucht wischen, Stufenkanten reinigen
- Eingangsbereich inklusive Schmutzfangmatten und Haustür (Glasflächen)
- Handläufe und Geländer abwischen
- Briefkastenanlage, Klingeltableau und Lichtschalter reinigen
- Fensterbänke im Treppenhaus abstauben und wischen
- Aufzugskabine: Boden, Spiegel und Bedienelemente
- Kellergänge und Zugänge zu Gemeinschaftsräumen im vereinbarten Turnus
- Spinnweben entfernen, Beleuchtung auf Funktion prüfen
Häufige Fragen zur Treppenhausreinigung
Was kostet eine professionelle Treppenhausreinigung?
Je nach Größe des Gebäudes kostet eine Treppenhausreinigung etwa 80 bis 200 € pro Reinigungstermin. Auf die Hausgemeinschaft umgerechnet entspricht das meist 5 bis 20 € pro Mietpartei und Monat, abhängig vom Reinigungsturnus und der Anzahl der Parteien.
Wer zahlt die Treppenhausreinigung – Mieter oder Vermieter?
Der Vermieter beauftragt und bezahlt die Reinigung, kann die Kosten aber als Betriebskosten nach § 2 Nr. 9 BetrKV (Gebäudereinigung) auf die Mieter umlegen – vorausgesetzt, der Mietvertrag sieht die Umlage von Betriebskosten vor. Wirtschaftlich tragen die Kosten also in der Regel die Mieter.
Wie oft sollte das Treppenhaus gereinigt werden?
Üblich ist in Mehrfamilienhäusern eine wöchentliche Reinigung, bei kleineren Häusern mit wenig Durchgangsverkehr auch 14-tägig. Stark frequentierte Gebäude, Objekte mit Gewerbeeinheiten oder Häuser ohne Fußabstreifer im Eingangsbereich benötigen oft einen engeren Turnus.
Kann der Vermieter die Kehrwoche einfach abschaffen?
Entscheidend ist der Mietvertrag. Ist dort eine Reinigungspflicht der Mieter (Kehrwoche) vereinbart, kann sie nicht einseitig durch eine kostenpflichtige Firma ersetzt werden – dafür braucht es die Zustimmung der Mieter oder eine entsprechende Vertragsklausel. Steht nichts im Vertrag, ist die Reinigung Sache des Vermieters, der die Kosten als Betriebskosten umlegen kann.
Treppenhausreinigung für Ihr Objekt in München?
AmKa reinigt mit 100 % festangestellten Mitarbeitern. Kostenlose Besichtigung, unverbindliches Angebot innerhalb von 24 Stunden.
Kostenloses Angebot