Welche Räumzeiten gelten in München?
Die Landeshauptstadt München verpflichtet Anlieger, die Gehwege entlang ihres Grundstücks von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Es gelten folgende Zeiten:
| Tag | Geräumt/gestreut ab | Pflicht endet |
|---|---|---|
| Werktags (Mo–Sa) | 7:00 Uhr | 20:00 Uhr |
| Sonn- und Feiertage | 8:00 Uhr | 20:00 Uhr |
Wichtig: Es genügt nicht, einmal morgens zu räumen. Bei anhaltendem Schneefall oder neuer Glättebildung muss innerhalb der Räumzeiten wiederholt geräumt und gestreut werden – so oft, wie es die Witterung erfordert.
Wer ist für den Winterdienst verantwortlich?
Die Räum- und Streupflicht trifft in München die Anlieger, also in der Regel die Grundstücks- und Gebäudeeigentümer. Vermieter können die Pflicht auf ihre Mieter übertragen – aber nur durch eine ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag. Ein Aushang oder eine Klausel in der Hausordnung allein reicht dafür nicht aus.
Und selbst bei wirksamer Übertragung ist der Eigentümer nicht völlig aus der Verantwortung: Er behält eine Kontroll- und Überwachungspflicht und muss stichprobenartig prüfen, ob tatsächlich geräumt wird. Bei berufstätigen oder älteren Mietern ist die Mieter-Lösung in der Praxis oft unzuverlässig – wer um 7 Uhr im Büro sein muss, kann nicht gleichzeitig Schnee schippen.
Was droht bei einem Glätteunfall?
Stürzt ein Passant auf einem nicht geräumten oder nicht gestreuten Gehweg, haftet der Verantwortliche wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Die Folgen können erheblich sein:
- Schmerzensgeld und Schadensersatz, bei bleibenden Schäden auch lebenslange Rentenzahlungen
- Übernahme von Behandlungskosten, die Kranken- und Unfallversicherungen zurückfordern
- Verdienstausfall des Verletzten
- Im Extremfall strafrechtliche Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung
Im Streitfall zählt der Nachweis: Wer belegen kann, wann geräumt und gestreut wurde, steht deutlich besser da. Genau hier liegt der Vorteil eines professionellen Dienstleisters mit lückenloser Einsatzdokumentation.
Was darf in München gestreut werden?
Auf Gehwegen gilt in München grundsätzlich ein Streusalzverbot. Erlaubt sind abstumpfende Streumittel:
- Splitt – griffig und wiederverwendbar, das gängigste Streugut
- Kies und Sand – ebenfalls zulässig und umweltverträglich
- Streusalz nur in Ausnahmefällen, etwa bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen und starken Gefällstrecken
Hintergrund: Salz schädigt Bäume, Grünflächen und Tierpfoten und greift Bodenbeläge an. Nach der Schneeschmelze muss das Streugut wieder entfernt werden – auch das gehört zum vollständigen Winterdienst.
Was kostet ein professioneller Winterdienst?
Die Kosten richten sich nach der Fläche (Gehwegmeter, Zugänge, Hof), der Erreichbarkeit und dem gewählten Abrechnungsmodell. Zwei Modelle haben sich etabliert:
| Kostenmodell | Abrechnung | Geeignet für |
|---|---|---|
| Saisonpauschale | Fester Betrag für die gesamte Wintersaison (i. d. R. November bis April), unabhängig von der Zahl der Schneetage – volle Planbarkeit und als Betriebskosten umlagefähig | Hausverwaltungen und Eigentümer, die feste Budgets brauchen |
| Abrechnung je Einsatz | Bezahlt wird pro tatsächlicher Räumung, oft kombiniert mit einer kleinen Bereitschaftspauschale – günstig in milden Wintern, teurer in schneereichen | Kleinere Objekte und Eigentümer, die das Witterungsrisiko selbst tragen wollen |
In beiden Modellen enthalten sein sollten: Wetterüberwachung, Räumen und Streuen innerhalb der vorgeschriebenen Zeiten, Streugut, die Beseitigung des Streusplitts nach der Saison – und vor allem die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht mit dokumentierten Einsätzen.
Warum lohnt die Übertragung an einen Profi?
Ein professioneller Winterdienst in München übernimmt vertraglich die Verkehrssicherungspflicht, überwacht die Wetterlage, rückt auch um 5 Uhr morgens aus und dokumentiert jeden Einsatz mit Datum und Uhrzeit. Kommt es doch zu einem Unfall, liegt ein belastbarer Nachweis vor – und die Haftung liegt beim Dienstleister, sofern dieser seine Pflichten verletzt hat.
Besonders wirtschaftlich ist die Kombination mit einem Hausmeisterservice oder einer kompletten Objektbetreuung: Ein Ansprechpartner, ein Vertrag, ganzjährige Betreuung.
Praxistipp: Schließen Sie Winterdienst-Verträge bis September ab. Ab Oktober sind die Kapazitäten der Dienstleister in München erfahrungsgemäß weitgehend ausgebucht – wer früh bucht, sichert sich Konditionen und Termine.
Häufige Fragen zum Winterdienst in München
Ab wann muss in München geräumt und gestreut werden?
In München müssen Gehwege werktags ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Die Pflicht endet um 20 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall oder erneuter Glättebildung muss tagsüber wiederholt geräumt und gestreut werden.
Wer ist für den Winterdienst verantwortlich?
Grundsätzlich der Grundstückseigentümer bzw. Anlieger. Vermieter können die Pflicht per Mietvertrag auf Mieter übertragen – eine Regelung in der Hausordnung allein genügt nicht. Auch bei Übertragung bleibt der Eigentümer in der Kontrollpflicht und muss überwachen, dass tatsächlich geräumt wird.
Wer haftet bei einem Glätteunfall auf dem Gehweg?
Wird die Räum- und Streupflicht verletzt, haftet der Verantwortliche für Personen- und Sachschäden – das können Schmerzensgeld und Schadensersatz in erheblicher Höhe sein. Wird ein professioneller Winterdienst beauftragt, übernimmt dieser die Verkehrssicherungspflicht und dokumentiert die Einsätze als Nachweis.
Ist Streusalz auf Gehwegen in München erlaubt?
Nein, auf Gehwegen gilt in München grundsätzlich ein Streusalzverbot. Zu verwenden sind abstumpfende Mittel wie Splitt, Kies oder Sand. Ausnahmen gelten nur bei besonderen Gefahrenstellen wie Eisregen oder an Treppen und starken Gefällstrecken.
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